Wo ist Was?

Verortung der "betreuten" Asylunterkünfte im Kanton Zürich

BAZ

Bundesasylzentrum

Zürich ist eine von sechs Asylregionen in der Schweiz. Der Bund betreibt in Zürich und in Embrach je ein Bundesasylzentrum. Dort sind asylsuchende Personen maximal 140 Tage. 
Danach sind die Kantone und Gemeinden für die Unterbringung und Betreuung verantwortlich. Für das Asylverfahren und den Asylentscheid ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.

 

DZ

Durchgangszentrum

Personen mit einem Positiven Asylentscheid, vorläufig aufgenommene Personen, wie auch Personen die sich immer noch im Asylverfahren Befinden werden nach den maximal 140 Tage BAZ einem Kanton oder einer Gemeinde zugewiesen und müssen fortan in einem Durchgangszentrum leben. Vorläufig aufgenommen wie auch Personen mit einem Positiven Entscheid werden von der AOZ bei einer Wohnungssuche Unterstützt.

 

RKZ

Rückkehrzentrum

Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid haben Anspruch auf Nothilfe, sofern sie sich in einer Notlage befinden. Da diese Menschen keine Bleibeperspektive haben, werden sie in der Regel in den kantonalen Rückkehrzentren untergebracht, bis sie teils gewaltvoll Ausgeschafft werden. Die Rückkehrzentren werden von der Firma ORS betrieben. Ein privates Unternehmen.

 

MNA

Nicht begleitete Minderjährige

Nicht begleitete Minderjährige werden im Auftrag vom kantonalen Sozialamt untergebracht und von der Asylorganisation Zürich (AOZ) betreut.

 

AG

Ausschaffungsgefängnis

Das Gefängnis wird ausschliesslich für Personen genutzt welche unter das Ausländergesetz fallen, z.B. Asylsuchende. Das Gefängnis wird auch zur ausländerrechtlichen Administrativhaft verwendet. Das heisst Personen die nicht „freiwillig“ ausreisen werden inhaftiert und durch verschiedene Zwangsmassnahmen ausgeschafft.