Problematik
Gesetzlichegrundlagen
Wir haben gesetzliche Rechtsgrundlagen und Abkommen in Bezug auf asylsuchende Menschen. Diese Menschrechtsstandards sind sowohl auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene verankert.
In der Schweiz ist seit 1992 der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft. In Artikel 11. (1) erkennen die Vertragsstaaten das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschliesslich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen
(Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte).
Im Fachartikel der Juristin T. Gordzielik wird ausgeführt, dass den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den grund- und menschenrechtlichen Vorgaben weitestgehend entsprochen wird, auch wenn es Ungleichbehandlungen gibt.
Es wird hervorgehoben, dass die Unterbringungsbedingungen der Asylsuchenden dazu führt, dass sie durch diese in ihrem Menschsein herabgewürdigt und diskriminiert werden (Jusletter 14 mars 2016, S 52).
Die Unterbringung hat schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen. Dies wird von verschiedenen Fachpersonen im Gesundheitsbereich hervorgehoben. Es wird insbesondere einen Bericht (Rucksthul et al., 2022) verwiesen, in dem ausgeführt wird, wie beengte Platzverhältnisse und mangelnde Bewegungsfreiheit, ungenügende Privatsphäre, die isolierten Standorte und mangelndes Sicherheitsgefühlt durch diskriminierende staatliche Kontrollen zu einer Zermürbung führt und somit auch die Grundbedürfnisse nicht erfüllt werden
(Silove, 2013).
Die Situation in den Asylzentren des Kantons Zürich ist im Vergleich zu anderen Kantonen in Bezug auf die Gesundheitsversorgung bzw. Abklärungen und Beschäftigungsprogramme deutlich prekärer (Müller et al., 2018). Deshalb werden die Zentren im Kanton Zürich analysiert in Bezug auf die Aussenräume und den Standort.
Problematik in Bezug auf die psychische Gesundheit von Asylsuchenden
Ein Drittel aller Asylsuchenden und Geflüchteten Personen sind laut internationalen Studien von einer Traumafolgestörung betroffen, zu diesem Krankheitsbild gehört zum Beispiel die posttraumatische Belastungsstörung (Müller et al., 2018, 10).
In der Schweiz werden nach wie vor keine repräsentativen Daten zur psychischen Gesundheit von Asylsuchenden und geflüchteten Menschen erhoben, darum bleibt es bei Schätzungen (Müller et al., 2018, 9). Expert:innen gehen davon aus, dass in der Schweiz über die Hälfte von Geflüchteten und Migrant:innen eine Traumafolgestörung haben. Obwohl sich Expert:innen einig sind, dass alle Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung unabdingbar eine Trauma spezifische Behandlung brauchen, sind in der Deutschschweiz schätzungsweise nur ein Zehntel in Behandlung (Müller et al., 2018, 10). Auch diesbezüglich zeigt der Kanton Zürich wieder einmal mehr, dass der Fokus nur auf die Wirtschaftlichkeit von Asylverfahren ausgelegt ist und nicht auf die Gesundheit der Betroffenen. Im Vergleich zu den Kantonen Waadt und Genf gibt es bei den Kantonalen Zentren in Zürich (Durchgangs- und Rückkehrlager) keine systematische Abklärung betreffend posttraumatischen Belastungsstörung, weder bei Kindern noch bei Jugendlichen. Einfach gar keine.
In Waadt und Genf sind weit mehr Personen in Behandlung – zwischen 30 und 70 Prozent. Erste Abklärungen zur psychischen Gesundheit werden von Ärzt:innen durchgeführt, die speziell für die Betreuung von Migrant:innen ausgebildet sind (Müller et al., 2018, 14).
Auch gibt es Beschäftigungsprogramme, welche die Therapien zwar nicht ersetzen sollen, die aber auf «verschiedene Aspekte des körperlichen Erlebens» und nicht nur auf Tagesstruktur und das Erlenen der Sprache ausgerichtet sind (Müller et al., 2018, 23).
Auch die Lebensbedingungen tragen einen immensen Teil zur psychischen Gesundheit bei, das heisst, auch die Lebensbedingungen müssen verbessert werden.
Dazu gehört die Unterbringung, wobei unter anderem durch die extrem hoch belegten Zimmer und engen Platzverhältnissen kaum bis keine Rückzugsmöglichkeiten geboten werden, was «negative Wirkungen auf Personen mit Traumafolgestörung haben (kann)» (Müller et al., 2018, 23).
Es braucht andere Wohnformen die nicht bedrängend und einengend sind. Denn die psychosozialen Umstände sind unglaublich wichtig. Psychosozial meint das psychische und soziale Wohlbefinden einer Person unter Einbezug der Lebensbedingungen, Umweltbedingungen und dem gesellschaftlichen Kontext, in welchem sie sich befindet. Genau das bildet die Grundlage für alle Trauma spezifischen Behandlungen (Müller et al., 2020, 5). Es kann nicht sein, dass nicht einmal diese im Schweizer Asylsystem gegeben ist. Ein reiches Land wie die Schweiz zermürbt nicht willkommene Menschen systematisch und retraumatisiert und traumatisiert sie kontinuierlich.
Die Lebensbedingungen nach der Flucht, das heisst in der Phase der Postmigration, können ausschlaggebend sein, ob sich die Belastungen vor und während der Flucht zu psychischen Störungen und zu posttraumatischen Belastungsstörungen entwickeln
(Ruckstuhl, 2022, 16).
Grundlagen für Risikominderung im Bezug auf die psychische Gesundheit anhand des ADAPT Models
Vulnerable und geschwächte Personen brauchen bestimmte Voraussetzungen, damit sie mit zusätzlichen Belastungen umgehen können. Risikofaktoren multiplizieren sich und sind nicht additiv wie bei stabileren Personen. Die daraus folgenden Belastungen akkumulieren sich schnell zu untragbaren Grössen (Ruckstuhl, 2022, 16). Es ist essentiell, dass bei der Unterbringung und Betreuung betroffener Personen Lebensbedingungen geschaffen werden, welche die bereits geschwächten und vulnerablen Personen nicht zusätzlich belasten, sondern im Gegenteil so viele Schutzfaktoren wie möglich beinhalten (Ruckstuhl, 2022, 16).
Der renommierte amerikanische Psychiater Derrick Silove (Silove, 2013, 239) befasst sich seit Jahren mit den psychischen Folgen von Flucht und Migration. Er hat das «ADAPT model» entwickelt, dieses beschreibt anhand von fünf Säulen die Rahmenbedingungen und deren Umsetzung, welche die Grundlagen für die psychischen Gesundheit von Personen in der Phase der Postmigration. Das «ADAPT model: principles and implementation» benennt fünf Säulen, die als Schutzfaktoren von traumabelasteten Personen unerlässlich sind eine Grundlage bilden, um mit psychischer Belastung umzugehen:
Sicherheit
Lebensbedingungen müssen sicher, stabil und berechenbar sein.
Alle weiteren Interventionen bauen darauf auf, dass ein Sicherheitsgefühl vorhanden ist oder die Bedingungen geschaffen werden, damit ein Gefühl von Sicherheit entstehen kann.
Die fünf Säulen vom ADAPT Model
Soziale Bindungen und Beziehungen
Stabile, verlässliche, erreichbare soziale Beziehungen und soziales Netzwerk.
Langfristige und stabile Bindungen zu anderen Menschen sind essentiell, um zu überleben.
Gerechtigkeit
Betroffene brauchen ein soziales Klima, welches von Anerkennung, Würde, Respekt und Ermutigung geprägt ist.
Rolle und Identität
Die Möglichkeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sich zu bilden, zu arbeiten und sich zu integrieren, ohne die eigenen Werte und die eigene Identität aufgeben zu müssen.
Grundlegendes
Möglichst diskriminierungsfrei aufgenommen zu werden. Sensitive Integrationsangebote die den Anspruch haben inklusiv zu sein und nicht dogmatisch und hegemonistisch
(Silove, 2013).
Die fünf Säulen wurden als Basis verwendet, um die Anlagen zu Kommentieren und die Spinnendiagramme zu erstellen und haben somit einen Einfluss auf die Bewertung.
(Die Fünf Säulen sind von A. Merz frei aus dem Englischen übersetzt.)