Diese Website wird erstellt um der breiten öffentlichkeit Informationen über die verschiedenen Asylunterkünfte im Kanton Zürich zugänglich zu machen. Damit wird Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit geleistet um die herrschenden Lebensbedingungen in den Bundesasylzentren, Durchgangszentren und den Rückkehrzentren sichtbar zu machen. 
Die zehn Zentren wurden auf landschaftsarchitektonischer Ebene analysiert und in ihrer Umgebung kontextualisiert.

Es wird dargelegt, dass eine Verbindung zwischen Freiräumen und Gesundheit besteht und gezeigt, dass Gestaltung instrumentalisiert werden kann und somit die betroffenen Menschen dadurch zermürbt werden.

Mit der Grundlage des ADAPT Model von Dr. Silove werden Kriterien erstellt um die Aussenräume zu analysieren. Die Ergebnisse werden in einfacher und verständlicher Form als Spinnendiagramm dargestellt, um die verschiedenen Anlagen vergleichen zu können. Anhand dieser Erkenntnisse wurde eine Charta erstellt die, die Mindestanforderungen an den Aussenbereich darlegen.

Im Folgenden wird eine Antwort auf die eingangs dargelegte These gegeben:

Es ist eine Zermürbungsstrategie, die Aussenräume der Asylzentren nicht bedürfnisgerecht zu gestalten.

Es gibt keine klar definierten Zonen beziehungsweise erkennbare Gestaltungsabsichten, um die Grundbedürfnisse von Privatsphäre, Geselligkeit, Ruhe, Entspannung, und Sicherheit zu unterstützen.

Anhand der Spinnendiagramme wird klar ersichtlich, dass die Unterkünfte am besten abschneiden wenn asylsuchende Personen vorläufig aufgenommen sind oder sich in einem erweiterten Verfahren befinden. Die Durchgangszentren bieten am meisten Freiheiten um sich individuell zu bewegen. Es besteht keine Anwesenheitspflicht und die Bewohner:innen sind keinen Kontrollen beim Aus- und Eingang ausgesetzt. Die Aussenräume sind sichtlich von den Bewohner:innen mitgestaltet und es findet somit eine Aneignung vom Aussenraum statt. Die Standorte sind ausser «Sonnenbühl», so gelegen das eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich ist. 
«Sonnenbühl» ist in verschiedener Hinsicht ein Ausnahmefall. Das Zentrum wird von der privaten Firma ORS betrieben, welche im Vergleich zur Asylorganisation Zürich keinen Betreuungsauftrag hat.
Der Standort «Sonnenbühl» ist extrem Isoliert. Es ist nicht verständlich, warum gerade dort ausschliesslich Familien mit Kindern untergebracht sind, die durch den Standort keine öffentliche Schule besuchen können, sondern im Zentrum selbst unterrichtet werden müssen. Durch den Standort ist kein Austausch mit Anwohner:innen möglich. Dementsprechend kann dem Integrationsauftrag, welcher bei Menschen in Durchgangszentren vorhanden ist, nicht Rechnung getragen werden. Es sollte geprüft werden ob es keinen anderen, zentraleren Standort gibt um diesen Auftrag nach Integration besser erfüllen zu können. 
Das Durchgangszentrum in Volketswil schneidet in verschiedener Hinsicht sehr gut ab. Der Aussenraum hat ein differenziertes Raumprogramm, welches verschiedene Rückzugsorte, halbprivate Räume wie auch Begegnungsorte bietet. Es ist hervorzuheben, dass Volketswil das neuste Durchgangszentrum ist. Es ist vorbildlich, dass eine Nachnutzung durch z.B. studentisches Wohnen vorgesehen ist. Eine Nachnutzungsoption bedeutet auch, dass der Standard der Anlage hoch ist. Die Anlage ist somit Nachhaltig und macht in Zeiten von ressourcen Knappheit auch wirtschaftlich gesehen am meisten Sinn. 
Es ist zu hoffen, dass die Anlage in Volketswil ein neuer Standard für die Unterbringung für vorläufig aufgenommene Asylsuchenden sowie für Asylsuchende im erweiterten Verfahren setzt.

Asylsuchende,  die sich in der ersten Phase des Asylverfahrens befinden und somit noch nicht klar ist ob sie eine Aufenthaltsbewilligung bekommen oder nicht, sind im Bundesasylzentrum Zürich untergebracht. Das heisst der Status der Asylsuchenden ist noch unklar: Sie sind weder abgewiesen noch aufgenommen. Die Zeit, die sie im BAZ Zürich verbringen müssen ist auf 140 Tage beschränkt. Dies wird nach T. Gordzielik bereits als einen längeren Zeitraum definiert. Die Anlage ist von permanenter Überwachung geprägt. Die Bewohner:innen können das Gelände nicht ohne Personenkontrolle durch die Securitas betreten oder verlassen. Der Zugang zu den umliegenden öffentlichen Freiräumen ist dadurch erschwert. Das Raumprogramm der Anlage hat keine Orte für Rückzug und Privatsphäre. Verschiedene Nutzer:innengruppen haben keine klar definierten Aufenthaltsbereiche. Die Anlage ist sehr spärlich mit Mobiliar und Spielelementen ausgestattet. 
Die Bewohner:innen vom Bundesasylzentrum in Embrach haben einen negativen Asylentscheid und sie werden zum grössten Teil ausgeschafft werden. Die Anlage ist ebenfalls durch ständige Kontrollen geprägt, hat Schliesszeiten und es gibt nur einen  einzigen Ein- und Ausgang. Der Aussenraum bietet jedoch mehr Nutzungsmöglichkeiten an als das BAZ in der Stadt Zürich. Der Aussenraum hat ein differenzierteres Raumprogramm und bietet Raum für Spiel, Sport, Austausch und Rückzug. 
Obwohl diese Menschen einen negativen Asylentscheid haben, hat die Anlage einen relativ bedürfnisorientierten Aussenraum. Durch den Zaun und die unzähligen Überwachungskameras hat die Anlage jedoch einen gefängnisähnlichen Charakter. Dieser gefängnisähnliche Charakter wird mit den Schliesszeiten wie auch der ständigen Securitas-Präsenz verstärkt. 
In den Rückkehrzentren leben Menschen, die einen negativen Asylentscheid haben aber durch fehlende Abkommen nicht aus der Schweiz ausgeschafft werden können. Es wird somit vom Staat versucht, die Betroffenen zur «freiwilligen» Ausreise zu bewegen. Die einzige Hoffnung der Betroffenen ist einen sogenannten Härtefallgesuchsantrag. Dieser kann  jedoch erst nach 5 oder 10 Jahren nach dem negativen Asylentscheid gestellt werden. 
Die vier Rückkehrzentren haben mit Abstand am schlechtesten abgeschnitten. Die Standorte befinden sich an isolierten und peripheren Lagen, meistens am Gemeinderand. Die Gebäude, Baracken und Bunker sind entweder zweckentfremdet oder nicht dafür gebaut, dass Menschen über längere Zeit darin wohnen müssen. In Hinteregg und in Kloten sind zwar Aussenräume vorhanden, jedoch bei Kemptthal und Urdorf gibt es fast keinen Aussenraum. Durch die abgelegenen Standorte ist es für die Betroffenen kaum möglich soziale Kontakte ausserhalb vom Zentrum zu Pflegen. Durch das Nothilfegeld von CHF 60.00 pro Woche, die Anwesenheitspflicht am Morgen und am Abend um das Nothilfegeld überhaupt zu erhalten und durch die zum Teil verhängten Rayonverbote, ist die Bewegungsfreiheit der Betroffenen massiv eingeschränkt. Der Aussenraum in Hinteregg ist Flächentechnisch der grösste, jedoch wohnen dort teilweise bis zu 92 Personen und dabei handelt es sich um Familien. Der Aussenraum bietet abgesehen von einem Spielgerät keine Spielmöglichkeiten. Durch einen ca. 4 Meter hohen Zaun und durch die vergitterten Fenster wird der Eindruck vermittelt, dass die Familien in der Anlage eingesperrt sind. (Hinteregg wird teilweise auch als Durchgangszentrum genutzt.)

Es kann festgehalten werden, dass so lange oder sobald die Betroffenen keinen sicheren Aufenthaltsstatus haben, durch die Anlagen die Bewegungsfreiheit der Betroffenen auf verschiedene Arten einschränkt wird, dies entweder durch abgelegene und isolierte Standorte und Anwesenheitspflicht oder mit bewachten Ein- bzw. Ausgängen und Schliesszeiten. Im Bundesasylzentrum Embrach ist der Aufenthalt auf ca. 100 Tage beschränkt und hat somit ein Ablaufdatum. In den Rückkehrzentren jedoch leben die Betroffenen teilweise über Jahre. Darunter befanden sich 2020 über 500 Kinder (Büchi, 2022). In Anbetracht, dass die unmittelbare Umgebung und die Lebensbedingungen einen erheblichen Einfluss auf die psychische Gesundheit hat ist es unfassbar, dass diese Anlagen nach wie vor betrieben werden. Personen, die in Durchgangszentren leben und folglich entweder vorläufig aufgenommen sind oder sich im erweiterten Asylverfahren befinden haben die meisten Möglichkeiten sich frei zu bewegen und haben entweder Anbindung an öffentliche Freiräume oder relativ grosse Aussenräume, wie beispielsweise «Sonnenbühl». 
Aufgrund der Analyse muss also klar festgehalten werden, dass die Aussenräume der Rückkehrzentren mit Abstand am wenigsten die Grundbedürfnisse der Betroffenen abdecken. Es ist anhand der vorliegenden Analyse ersichtlich, dass abgewiesene Asylsuchende, die nicht ausgeschafft werden können einer zermürbenden Gestaltung ausgesetzt sind. Die Frage muss erlaubt sein: Um sie zur «freiwilligen» Ausreise zu bewegen? 
Je illegaler Menschen vom Staat gemacht werden weniger Grundbedürfnisse abgedeckt und umso prekärer werden die Lebensbedingungen der Betroffenen. Dies wiederspiegelt sich nicht nur auf rechtlicher Ebene sondern auch auf materieller Ebene wider, wozu auch, dargelegt, die Aussenräume eine wichtige Rolle spielen. 
Die Aussenräume der verschiedenen Asylzentren im Kanton Zürich macht die Zermürbungstaktik vom Staat in der bebauten Landschaft sichtbar.
 

In einem nächsten Schritt wäre es interessant, alternative Standorte für die Rückkehrzentren zu suchen.

Die Analyse zu allen Zentren könnten noch ausgebaut werden im Sinn von der Vermessung vom Aussenraum in Bezug auf die Platzbedürfnisse bei voller und halber Belegung der Zentren.

Es wäre ebenfalls interessant – vor allem betreffend die Rückkehrzentren – die Aussenräume auf alternative Flächen auszulagern um Aufenthaltsqualität auch für Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung bereitzustellen.

Es gibt bereits umgesetzte Projekte für Asylzentren, die Menschlichkeit ins Zentrum der Planung stellt. Dazu gehört zum Beispiel das ehemalige Altenheim in der Augsburger Altstadt, Deutschland. Das leerstehende Altenheim bietet einen Lebensraum für 65 Menschen im Grandhotel Cosmopolis. 
Weitere Informationen sind auf der Website verfügbar:
 

https://grandhotel-cosmopolis.org/de/

Quellenverzeichnis


Internet

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Chandrasekhar, K./ Swissinfo, Die befleckte Geschichte der Schweizer Textilindustrie (2020)
Aufrufbar unter: https://www.swissinfo.ch/ger/die-unappetitliche-vergangenheit-der-schweizer-textilindustrie/45855368 (Aufgerufen am 10.10.2022.)

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Aufrufbar unter: https://www.srf.ch/audio/treffpunkt/asyl-alltag-2012-treffpunkt-live-aus-oberembrach?id=10212018 (aufgerufen am 21.09.2022)

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https://zueriost.ch/bezirk-uster/egg/ober-halden-kanton-prueft-teil-abbruch/99097  (aufgerufen am 1.10.2022)

Züriost./ Züriost (2021). Aufrufbar unter: 
https://zueriost.ch/news/2021-01-20/bin-nicht-mehr-bereit-in-diesem-staatsterror-zu-wirtschaften (aufgerufen am 22.09.2022)

 


Bücher 

Müller, F; Roose, Z; Landis, F; Gianola, G./ (2018): Psychische Gesundheit von traumatisierten Asylsuchenden: Situationsanalyse und Empfehlungen. Bericht zuhanden des Bundesamts für Gesundheit (BAG), Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit, Interface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern.

Mühlbauer, L; Shretah Y; El Masyr, A, et al,. (2017) Handbuch und Planungshilfe Flüchtlingsbauten. Berlin: DOM Publisher.

 


Magazin
Bucher, A. (2022) „Das gute Leben, die heilsame Natur und der Garten der Gesundheit“, Topiaria Helvetica, 9
Föhn, M. (2022) „Gartentherapie: Gärten und Gärtnern als Heilmittel“, Topiaria Helvetica, 58 - 64
 

 

 

Abbildungsverzeichnis

Alle Abbildungen ohne Quelleangaben sind von Ayo Merz erstellt worden.

Luftbild, Kanton 1998 
https://maps.zh.ch/lubis?bild=1998_314_0774.tif&x=9109.38&y=11430.47&zoom=4&rotation=0 (aufgerufen am 9.10.2022)

1987
https://maps.zh.ch/lubis?bild=1987_313_0820.tif&x=6794.70&y=3906.96&zoom=5&rotation=0 (aufgerufen am 9.10.2022)

Embrach Luftbild, 1993
https://maps.zh.ch/lubis?bild=1993_316_0969.tif&x=9710.86&y=12118.48&zoom=4&rotation=0 (aufgerufen am 10.10.2022)

Zürich West Luftbild, 1981
https://maps.zh.ch/lubis?bild=1981_008_1093.tif&x=10735.54&y=6584.79&zoom=4&rotation=0

Spinnerei Kollbrunn
https://www.e-pics.ethz.ch/index/ETHBIB.Bildarchiv/ETHBIB.Bildarchiv_580245.html

Hammermüli
https://www.kartenplanet.ch/schweiz/flugaufnahmen/67045/rest.-zur-hammermuehle-kemptthal-zh-flugaufnahmen

1996 Ober Halden
https:/maps.zh.chlubisbild=1996_105_0383.tif&x=6568.55&y=14887.08&zoom=5&rotation=0